Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine Person, die durch eine entsprechende Ausbildung die Qualifikation erlangt hat, bestimmte, klar definierte elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich durchzuführen. Dies ist besonders relevant für Handwerker aus Nachbargewerken wie SHK, Tischler oder Facility Manager.
Die rechtliche Grundlage bildet die DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der DGUV Grundsatz 303-001. Demnach darf eine EFKffT nur solche Tätigkeiten ausführen, die in ihrem Bestellungsschreiben klar definiert und eingegrenzt sind.
Die Ausbildung zur EFKffT umfasst in der Regel 64 Unterrichtsstunden (8 Tage) und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Anteile. Themen sind unter anderem: Grundlagen der Elektrotechnik, Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen nach DIN VDE, sowie praktische Übungen an realen Anlagen.
Voraussetzung für die Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Nachbargewerk sowie die Bereitschaft, elektrotechnische Grundlagen zu erlernen. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein anerkanntes Zertifikat.
Wichtig: Die EFKffT ist keine vollwertige Elektrofachkraft. Sie darf nur die im Bestellungsschreiben festgelegten Tätigkeiten durchführen und muss regelmäßig (mindestens jährlich) an einer Auffrischungsschulung teilnehmen.
Autor
Frank Winkels
Geschäftsführer & VEFK
